Ärztliche Untersuchung für LKW-Führerschein (Klasse C/CE) in Mainz
Für Ersterteilung und Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 und C1E verlangt die Führerscheinstelle eine ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Diese Untersuchung führen wir in unserer Praxis am Schillerplatz durch.
54,29 € nach GOÄ (Nr. 1, 8 und 70: 2,3-facher Satz; Nr. 3511: 1,15-facher Satz)
Führerscheinuntersuchung über Doctolib buchenSehvermögen: Die Bescheinigung über das Sehvermögen nach FeV Anlage 6 benötigen Sie zusätzlich für die Führerscheinstelle und lassen sie z. B. beim Augenarzt ausstellen. Für unseren Termin ist sie keine Voraussetzung; die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 führen wir bei uns durch. Beide Nachweise reichen Sie unabhängig voneinander bei der Führerscheinstelle ein.
Ablauf der Untersuchung
- Gespräch zu Vorerkrankungen und Medikamenten
- Körperliche Untersuchung nach FeV Anlage 5
- Urin-Teststreifen
- Bei Auffälligkeiten oder bekannten Vorerkrankungen: zusätzliche Blutuntersuchung oder EKG nach vorheriger Besprechung
- Ausfüllen der ärztlichen Bescheinigung nach Anlage 5 für die Führerscheinstelle
Bitte mitbringen
- Personalausweis oder Reisepass
- Bisheriger Führerschein
- Vorhandene Brille oder Kontaktlinsen
- Falls vorhanden: Vorbefunde und Medikamentenliste
Die Bescheinigung über das Sehvermögen nach FeV Anlage 6 (z. B. vom Augenarzt) benötigt die Führerscheinstelle ebenfalls. Sie ist für unseren Termin keine Voraussetzung und kann vorher oder danach eingeholt werden.
Erweiterte Untersuchung
Nur wenn sich dabei Auffälligkeiten zeigen oder Vorerkrankungen bekannt sind, kann für die Beurteilung zusätzlich eine Blutuntersuchung oder ein EKG nötig sein. Das besprechen wir vorher mit Ihnen; diese Leistungen werden gesondert nach GOÄ abgerechnet. Ihre hausärztliche Versorgung finden Sie auf der Seite Hausarzt.
Kosten der Führerscheinuntersuchung
54,29 € nach GOÄ (Nr. 1, 8 und 70: 2,3-facher Satz; Nr. 3511: 1,15-facher Satz)
Im Festpreis enthalten sind Anamnese, körperliche Untersuchung, Urin-Teststreifen und das Ausfüllen der ärztlichen Bescheinigung nach Anlage 5. Nur wenn sich dabei Auffälligkeiten zeigen oder Vorerkrankungen bekannt sind, kann für die Beurteilung zusätzlich eine Blutuntersuchung oder ein EKG nötig sein. Das besprechen wir vorher mit Ihnen; diese Leistungen werden gesondert nach GOÄ abgerechnet.
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