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    Prävention4 Min.Jochen Wolf5. Februar 2026

    Medizinisch geprüft

    Fachlich geprüft von Jochen Wolf · Facharzt für Allgemeinmedizin

    Letzte Prüfung: 27. Februar 2026

    Hautkrebsscreening ab 35 in Mainz, Ablauf, Nutzen, Häufigkeit

    Das Hautkrebsscreening ist eine Kassenleistung ab 35 Jahren und alle zwei Jahre möglich. Was genau untersucht wird und warum die Früherkennung so wichtig ist.

    Das Wichtigste in Kürze

    Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Gesucht wird nach den drei häufigsten Hautkrebsarten: Basalzellkarzinom, Plattenepithelkarzinom und malignes Melanom. Die Untersuchung ist schmerzfrei und dauert etwa 15 Minuten.

    Was ist ein Hautkrebsscreening?

    Das Hautkrebsscreening ist eine Früherkennungsuntersuchung, bei der die gesamte Haut systematisch auf verdächtige Veränderungen untersucht wird. Ziel ist die frühzeitige Erkennung der drei häufigsten Hautkrebsformen: Basalzellkarzinom (weißer Hautkrebs), Plattenepithelkarzinom (ebenfalls weißer Hautkrebs) und malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs). Je früher Hautkrebs erkannt wird, desto besser sind die Heilungsaussichten.

    Ab wann und wie oft?

    Gesetzlich Versicherte haben ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf ein Hautkrebsscreening. Einige Krankenkassen bieten das Screening bereits ab 18 oder 20 Jahren an, fragen Sie bei Ihrer Kasse nach. Personen mit erhöhtem Risiko (heller Hauttyp, viele Muttermale, familiäre Belastung, frühere Hautkrebserkrankung) sollten unabhängig vom Alter regelmäßige Kontrollen durchführen lassen.

    Wie läuft die Untersuchung ab?

    Die Untersuchung dauert etwa 15 Minuten. Der Arzt betrachtet die gesamte Körperoberfläche einschließlich der Kopfhaut, der Mundschleimhaut und der Zehenzwischenräume. Auffällige Hautveränderungen werden nach der ABCDE-Regel beurteilt: Asymmetrie, Begrenzung, Colour (Farbe), Durchmesser und Evolution (Entwicklung). Bei Verdacht erfolgt eine Überweisung an die Dermatologie zur weiteren Abklärung.

    Was tun bei auffälligen Befunden?

    Nicht jede auffällige Hautveränderung ist bösartig. In den meisten Fällen handelt es sich um gutartige Veränderungen wie seborrhoische Keratosen oder Fibrome. Besteht ein konkreter Verdacht, wird die betroffene Stelle in der Dermatologie mittels Dermatoskopie vergrößert betrachtet oder zur histologischen Untersuchung entnommen. Eine frühzeitige Abklärung ist in jedem Fall empfehlenswert.

    Hautkrebsscreening in unserer Praxis in Mainz

    Verfügbar in Mainz als Kassenleistung für gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren. Bei auffälligen Befunden überweisen wir zeitnah an kooperierende dermatologische Praxen. Terminbuchung über Doctolib. Das Screening ist Teil der hausärztlichen Vorsorge in unserer Praxis.

    Quellen und Leitlinien

    1. [1] G-BA: Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsfrüherkennungs-Richtlinie/KFE-RL), 2024.
    2. [2] Leitlinienprogramm Onkologie: S3-Leitlinie Prävention von Hautkrebs, AWMF-Register Nr. 032/052OL, 2022.
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